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Nachhaltigkeit

Mit dieser Erklärung kommen wir unserer Verpflichtung nach und legen somit offen, wie wir die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung bei Versicherungsanlageprodukten berücksichtige.

Im Bereich der Vermögensberatung sind wir als Erfüllungsgehilfe der Wertpapierfirma FinanzAdmin Wertpapierdienstleistungen GmbH, 1140 Wien, Mauerbachstraße 4/3 (www.finanzadmin.at) tätig und verweisen in diesem Geschäftsbereich auf die dort kommunizierten Informationen zur Berücksichtigung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Nachhaltigkeit geht uns alle an. Sie ist das Bewusstsein, die natürlichen Lebensgrundlagen wie sauberes Wasser und gesunde Luft zu bewahren und den Klimawandel so schnell und so weit wie möglich zu begrenzen. Sämtliches Handeln ist ganzheitlich auf diese Ziele auszurichten, um jetzige und nachfolgende Generationen vor Schaden zu schützen und ihnen eine lebenswerte Welt zu bieten bzw. zu hinterlassen.

Zur Zielerreichung müssen nicht nur Staatengemeinschaften und Einzelstaaten sowie ihre Regierungen, Institutionen und Bürger beitragen, sondern auch Unternehmen aus allen Wirtschafts- und Dienstleistungsbereichen. Ein verbales oder geschriebenes Bekenntnis zur Nachhaltigkeit reicht dabei nicht aus. Es geht vielmehr darum, das jeweilige Handeln an Ergebnissen zu messen und diese transparent zu veröffentlichen bzw. anhand von objektiven Maßstäben (Benchmarks) zu vergleichen.

Die Europäische Union hat für ihre Mitgliedsstaaten zum Thema Nachhaltigkeit u.a. die sogenannte Offenlegungsverordnung und die Taxonomieverordnung erlassen, die auch uns als Vermögensberater treffen. Darin werden unter dem Kürzel „ESG“ drei zentrale Verantwortungsbereiche genannt: Umweltschutz, soziale Nachhaltigkeit und nachhaltige Unternehmensführung.

Wir nehmen das Thema der Nachhaltigkeit sehr ernst und bemühe mich den rechtlichen Verpflichtungen in enger Zusammenarbeit mit den Versicherungsgesellschaften bestmöglich gerecht zu werden.

Im Beratungsprozess werden wir im Zuge jeder Beratung und/oder Vermittlung erheben, ob bei den Finanzinstrumenten Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden sollen oder auch nicht. Wenn die Berücksichtigung nachhaltiger Finanzinstrumente gewünscht wird, so stehen eine Vielzahl von Finanzinstrumenten mit unterschiedlicher Ausrichtung zur Verfügung:

Diese, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigenden Finanzinstrumente werden in 3 Kategorien unterteilt:

Kategorie A: die in ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente investieren (gemäß Taxonomieverordnung).

Das bedeutet, dass die wirtschaftliche Tätigkeit ein solches Finanzinstrument zumindest einem Umweltziel dient und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leistet, die wirtschaftliche Tätigkeit nicht gleichzeitig zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer Umweltziele führt, die wirtschaftliche Tätigkeit unter Einhaltung des festgelegten Mindestschutzes ausgeübt wird (betrifft Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Leitsätze in der Unternehmensführung etc.), sowie dabei die entsprechenden technischen Vorgaben, die an Kennzahlen gemessen werden, eingehalten werden (z. B. Schwellenwerte für Emissionen oder CO2-Fußabdruck).

Darüber hinaus nennt die Taxonomieverordnung 6 Umweltziele, nämlich

  • den Klimaschutz
  • die Anpassung an den Klimawandel
  • die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • den Schutz und die Wiederherstellung der Artenvielfalt (Biodiversität) und der Ökosysteme

Kategorie B: die in ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente investieren (gemäß Offenlegungsverordnung).

Innerhalb der Kategorie B, also bei Finanzinstrumenten gemäß Offenlegungsverordnung ist zu unterscheiden in Produkte gemäß

  • Art 8 (auch „hellgrün“ genannt) und
  • Art 9 (auch „dunkelgrün“ genannt).

Bei Produkten gemäß Art 8 werden diese ökologischen und sozialen Kriterien berücksichtigt und bei Art 9 wird in Firmen investiert, die explizit diese Nachhaltigkeitsziele verfolgen. Diese Nachhaltigkeitsaspekte können bei einem einzelnen Finanzinstrument aber auch bezogen auf das gesamte Portfolio berücksichtigt werden.

Diese Nachhaltigkeitsaspekte können bei einem einzelnen Finanzinstrument aber auch bezogen auf das gesamte Portfolio berücksichtigt werden. Hierzu ist aber zu bedenken, dass kein Finanzinstrument zu 100% den Erfordernissen der Art 8 oder Art 9 entsprechen, sondern nur zu einem gewissen Mindestprozentsatz.

Kategorie C: die in ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente investieren, die nicht den Kategorien A und B entsprechen, die aber verschiedene nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen.

Da wir bei den Kennzeichnungen ausschließlich auf die Angaben der Produkthersteller und externer Softwarelieferanten angewiesen sind, ist es uns selbst nicht möglich, diese Angaben aufgrund eigener Recherchen zu überprüfen.

Diese Nachhaltigkeitsaspekte können bei einem einzelnen Finanzinstrument aber auch bezogen auf das gesamte Portfolio berücksichtigt werden. Im Zuge der Beratung berücksichtigen wir diese Präferenzen grundsätzlich bezogen auf das gesamte Portfolio.

Es ist daher möglich bei einem einzelnen Finanzinstrument in den Kat. A und B zum Beispiel jeweils einen prozentuellen Mindestanteil zu wünschen, bei einer Berücksichtigung des Gesamtportfolios wird jedoch nur eine geringere prozentuelle Gewichtung möglich sein.

Bei den Finanzinstrumenten gemäß der Kat. C erfolgt eine Berücksichtigung nicht in prozentuellen Mindestwerten, sondern nur, ob ein Finanzinstrument diese Ziele berücksichtigt oder nicht.

Bei all diesen Angeboten sind wir jedoch darauf angewiesen, dass die Versicherungsgesellschaften entsprechende Auswahlparameter zur Verfügung stellen.

Wenn du uns keine Nachhaltigkeitspräferenzen bekanntgibst, wirst du als „nachhaltigkeitsneutral” eingestuft. Das heißt, dass in die Eignungsbeurteilung bzw. in die Auswahl jener Finanzinstrumente, die wir z.B. im Zuge der Auswahl einer kapitalbildenden Lebensversicherung empfehlen, dies nicht berücksichtigen, also die Nachhaltigkeit dann weder ein Auswahl- noch Ausschlusskriterium bildet.

Die Vergütung für die Vermittlung von kapitalbildenden Lebensversicherungen wird von möglichen Nachhaltigkeitsrisiken grundsätzlich nicht beeinflusst.

Bei andere Versicherungsprodukten, insbesondere im Bereich der Sachversicherungen, können Nachhaltigkeitspräferenzen aktuell nicht berücksichtigt werden.

Darüberhinausgehende Informationen, wie beispielsweise die Offenlegung der Legal Entity Nummern der einzelnen Produktanbieter oder der Kapitalgesellschaften als Konzepteure der Finanzinstrumente im Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitsaspekten ist uns aufgrund der Vielzahl der möglichen Finanzinstrumente nicht möglich.

Wir bei FiP.S versuchen unseren ökologischen Fingerabdruck als Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Wir schaffen das u.a. dadurch, dass wir sehr viel online agieren und viele Kliententermine digital abhalten. Durch unsere Online Videoberatung und die Verwendung einer digitalen Signatur bei einem Großteil aller Anträge vermeiden wir auch tausende Seiten bedrucktes Papier pro Jahr.

Schulungen, Weiterbildungen und Seminare besuchen wir primär online in Form von Webinaren, um Umweltbelastungen durch die An- und Abreise mit Kraftfahrzeugen und die daraus resultierenden Emissionen durch Stickoxide, Kohlendioxid und Feinstaub zu vermeiden.

Das FiP.S Team

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