Betriebliche Altersvorsorge in Österreich: Macht die 25-€-Zukunftssicherung Sinn?
Inhaltsverzeichnis
- Welche Arten der betrieblichen Altersvorsorge gibt es (für Arbeitnehmer)?
- Ist die § 3/1/15a-Polizze (als Bezugsumwandlung) zu empfehlen?
- Zukunftssicherung: Auszahlung & Kündigung
- Wie wirkt sich die 25 € Polizze auf deine gesamte Vorsorgeplanung aus?
- Die häufigsten Fragen zum Thema betriebliche Altersvorsorge
Wie gut ist die Zukunftssicherung über deinen Arbeitgeber wirklich? In diesem Artikel nehmen wir die betriebliche Altersvorsorge in Österreich genau unter die Lupe. Wir rechnen durch, wann sich die 25 € Polizze auszahlt, wie groß der Steuervorteil tatsächlich ist und worauf du bei Auszahlung und Kündigung achten musst.
- Für Arbeitnehmer gibt es im Wesentlichen drei Formen der betrieblichen Vorsorge, nämlich die Zukunftssicherung nach § 3/1/15a, die Pensionskasse und die Abfertigung NEU (Mitarbeitervorsorgekasse).
- Mit der 25 € Polizze sparst du maximal 300 € pro Jahr direkt aus dem Bruttolohn. Je nach Grenzsteuersatz kosten dich die 25 € Sparrate netto nur rund 13 bis 15 €.
- Als klassische Lebensversicherung ist die Zukunftssicherung trotz Steuervorteil meist nicht attraktiv. Ab ca. 4,88 % p.a. Rendite (bei 35 Jahren Laufzeit) fährst du mit einer privaten Veranlagung besser.
- Je kürzer dein Anlagehorizont, desto eher zahlt sich die Polizze aus. Ist eine fondsgebundene LV als Basis möglich, ist sie fast immer zu empfehlen.
- Bei einem Arbeitgeberwechsel ohne Übernahmemöglichkeit solltest du eine klassische LV sofort rückkaufen. Die Nachversteuerung entfällt dann.
- Guthaben aus Pensionskassen und Mitarbeitervorsorgekassen solltest du dir auszahlen lassen, wann immer du die Möglichkeit dazu hast. Bei der Pensionskasse geht das nur, solange dein Guthaben unter ca. 16.500 € liegt (Stand 2026).
- Für deine eigentliche Vorsorgeplanung kannst du die 25 € Polizze praktisch ignorieren. Die Beträge sind zu klein, um deine persönliche Vorsorgesituation wirklich zu verändern.
Im Jahr 2014 bemerkte die französische Satirezeitung Le Canard, dass die Bahnhöfe in Frankreich immer kleiner wurden. Auf Nachfrage hielt sich die staatliche Eisenbahngesellschaft bedeckt. Doch mit etwas Nachforschung kam die Wahrheit ans Licht. Die Eisenbahngesellschaft hatte ca. 20 Milliarden ausgegeben, um knapp 2.000 neue Züge zu kaufen. Leider wurde dabei etwas übersehen.
Für ca. ein Viertel aller Bahnsteige in Frankreich waren die neuen Züge zu breit. Die Empörung der französischen Bevölkerung und Regierung war groß, da die Umbauten weitere 65 Millionen kosten würden. Wie kam es zu einem so kolossalen Fehler? Es wurden in der Planung nur Bahnhöfe betrachtet, die nicht älter als 30 Jahre waren. Dabei wurde übersehen, dass viele regionale Bahnhöfe bereits vor mehr als 50 Jahren errichtet wurden.
Die Vermutung, dass alle Bahnhöfe gleich groß sind, stellte sich als falsch heraus.
Es ist ein Fehler, den wir alle machen können. Eine kleine Annahme stellt sich als falsch heraus und wir müssen mit den Konsequenzen leben. Bei deiner betrieblichen Altersvorsorge wird die Auswirkung zwar in geringerem Umfang sein als die Umbaukosten der französischen Bahnhöfe, doch vermeiden sollten wir es trotzdem. Deshalb sehen wir uns unter anderem folgende Themen an:
- Welche Arten von Vorsorge gibt es im betrieblichen Bereich überhaupt?
- Ist ein § 3/1/15a Vertrag zu empfehlen oder solltest du die Finger davonlassen?
- Wie wirkt sich die betriebliche Altersvorsorge auf deine private Vorsorgeplanung aus?
Zusätzlich gehen wir die häufigsten Fragen unserer Klienten zum Thema betriebliche Altersvorsorge durch. Starten wir zuerst damit, welche Möglichkeiten es überhaupt gibt.
Welche Arten der betrieblichen Altersvorsorge gibt es (für Arbeitnehmer)?
Vorweg: Wir betrachten in diesem Artikel das Thema betriebliche Altersvorsorge aus der Sicht des Arbeitnehmers und nicht aus der Sicht des Arbeitgebers. Wir werden deshalb nicht auf die Selbständigen-Vorsorge & Co eingehen.
Für dich als Arbeitnehmer sind die häufigsten Angebote vor allem die Zukunftssicherung gemäß § 3/1/15a EStG, die Pensionskasse und das Abfertigungssystem ALT und NEU. Bevor wir uns ansehen, ob eine Variante gut oder schlecht ist, sollten wir zuerst besprechen, was das jeweilige Tool ausmacht.
Zukunftssicherung nach § 3/1/15a (die „25-€-Polizze“)
Die § 3/1/15a Polizze ist vermutlich die gängigste Art der betrieblichen Altersvorsorge. Ich bezeichne sie auch gerne als 25 € Polizze, da man maximal 300 € im Jahr (also 25 € pro Monat) steuerbegünstigt sparen kann.
Im Grunde gibt es die Zukunftssicherung als Gehaltserhöhung oder als Bezugsumwandlung. Als Gehaltserhöhung sind die 300 € im Jahr ein Durchlaufposten — das Unternehmen bezahlt 300 € (und spart sich die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge) und bei dir als Mitarbeiter kommen ebenfalls 300 € netto an. Als Bezugsumwandlung werden dir 25 € monatlich vom Bruttolohn abgezogen (12 x im Jahr) und du musst dafür keine Lohnsteuer bezahlen. Wir sehen uns später noch an, wie sich das tatsächlich für dich auswirkt.
Die Zukunftssicherung ist keine gesetzliche Vorgabe. Dein Arbeitgeber muss sie also nicht anbieten.
Pensionskasse
Eine Pensionskasse richtet der Arbeitgeber für die Mitarbeiter eines Unternehmens ein und spart für dich als Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge an.
In den meisten Fällen hast du hier auch die Möglichkeit, eigene Beiträge zu leisten. Die Arbeitgeberbeiträge (also das was das Unternehmen für dich einzahlt) sind sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei. Allerdings muss die Rente, die du im Alter erhältst, dann versteuert (Lohnsteuer) werden. Bei den Arbeitnehmerbeiträgen sind 25 % der Leistung lohnsteuerpflichtig und 75 % lohnsteuerfrei. Es gibt aber auch prämiengeförderte Beiträge (bis zu 1.000 € pro Jahr), die komplett steuerfrei sind.
Auch die Pensionskasse ist gesetzlich nicht verpflichtend. Jedes Unternehmen kann entscheiden, ob es eine Pensionskasse anbieten will oder nicht.
Abfertigungssystem (ALT & NEU) / Mitarbeitervorsorgekasse
Beim Abfertigungssystem ist zwischen ALT und NEU zu unterscheiden. Die Abfertigung ALT gilt nur, wenn dein Dienstverhältnis vor dem 01.01.2003 begonnen hat. Details dazu findest du u.a. auf der WKO-Seite.
Wir konzentrieren uns hier auf die Abfertigung NEU und die ist relativ einfach zu erklären. Wenn dein Dienstverhältnis nach dem 01.01.2003 begonnen hat, dann ist dein Arbeitgeber verpflichtet, jedes Monat 1,53 % deines Bruttogehalts an die Mitarbeitervorsorgekasse zu überweisen. Bei einer Selbstkündigung besteht übrigens kein Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung, sondern du nimmst deine Ansprüche zum nächsten Arbeitgeber mit.
Das Abfertigungssystem ist eine gesetzliche Vorgabe und somit verpflichtend.
Abgrenzung: prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge
Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (besser bekannt als „staatlich geförderte Zukunftsvorsorge“) hat trotz des ähnlichen Namens nichts mit der betrieblichen Zukunftssicherung nach § 3/1/15a zu tun. Sie ist ein rein privates Vorsorgeprodukt. Du zahlst selbst ein und der Staat legt eine Prämie auf deine Einzahlungen drauf (aktuell 4,25 %). Das klingt im ersten Moment attraktiv, hat aber gravierende Nachteile. Die reichen vom extremen Österreich-Fokus bei der Veranlagung bis zur unflexiblen Auszahlung. Warum wir von der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge abraten, haben wir in einem eigenen Artikel im Detail analysiert: Die Nachteile der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge
Die gängigste Form der freiwilligen, betrieblichen Altersvorsorge ist die 25 € Polizze, deshalb werden wir auf diese im nächsten Abschnitt detailliert eingehen.
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Ist die § 3/1/15a-Polizze (als Bezugsumwandlung) zu empfehlen?
Das Produkt: klassische vs. fondsgebundene LV
Bevor wir uns konkrete Zahlen ansehen, sollten wir über das Produkt an sich sprechen. Nach wie vor wird der Großteil der 25 € Polizzen als klassische Lebensversicherung umgesetzt. Es gibt inzwischen aber auch Anbieter, die eine § 3/1/15a Polizze via fondsgebundene Lebensversicherung anbieten. Ob dies bei deinem Arbeitgeber möglich ist, hängt davon ab, mit welchen Gesellschaften eine Vereinbarung getroffen wurde. Generell kann man sagen, dass die klassische LV aus reiner Produktsicht nicht zu empfehlen ist. Doch bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es ja den Steuervorteil. Wir müssen das Ganze also in der Gesamtkombination betrachten.
Wie hoch ist der Steuervorteil?
Es kommt darauf an, in welcher Steuerprogression du dich befindest. Wenn dein Grenzsteuersatz 40 % beträgt (das ist ab rund 3.700 € brutto monatlich der Fall), dann ist dein steuerlicher Vorteil 10 € monatlich (die 25 € zahlst du ja aus dem Bruttolohn und somit ist dein Nettoaufwand 15 € monatlich). Wenn du mehr als rund 7.200 € brutto verdienst, dann ist dein Grenzsteuersatz 48 %. Dein steuerlicher Vorteil ist dann 12 € monatlich.
Die Grenzsteuersätze können sich im Laufe der Zeit natürlich verändern — einerseits, weil dein Gehalt steigt, andererseits aufgrund von Gesetzesänderungen (die Tarifstufen werden inzwischen außerdem jährlich an die Inflation angepasst; Stand der Zahlen: 2026). Wir führen unsere Berechnung jetzt einfach mal mit 45 % Grenzsteuersatz durch, um einen Durchschnitt zu bekommen, der realistisch ist.
Rechenbeispiel: § 3/1/15a vs. private Anlage
Wenn wir mit 45 % durchschnittlichem Grenzsteuersatz rechnen, dann schaut es so aus:
25 € kommen zur Veranlagung. Wirklich bezahlen müssen wir davon 13,75 €.
Wenn wir von einer klassischen Lebensversicherung ausgehen, dann ist es unrealistisch, dass wir mehr als 2 % p.a. erzielen. Also kalkulieren wir mit 25 € monatlich über 35 Jahre mit einer Rendite von 2 %.
- Das Ergebnis ist: ~ 15.200 €
Wenn wir privat anlegen und das Geld nicht aus unserem Bruttolohn kommt, dann dürfen wir für einen Vergleich natürlich nicht mit 25 € rechnen, sondern mit 13,75 € — denn die hätten wir nach Steuern zur Verfügung, wenn wir die § 3/1/15a Polizze nicht nutzen. Da wir privat an keine speziellen Anbieter oder Varianten gebunden sind, können wir hier eine fondsgebundene LV machen und nach unseren Vorstellungen gestalten.
Es ist realistisch, dass wir im Vergleich zur klassischen LV zumindest 3-4 % p.a. mehr erzielen.
Wenn wir also jetzt die 13,75 € über 35 Jahre monatlich sparen, dann erhalten wir folgende Werte:
- Das Ergebnis bei 5 % p.a. ist: ca. 15.700 €
- Das Ergebnis bei 6 % p.a. ist: ca. 19.700 €
Der Schnittpunkt liegt bei ca. 4,88 % p.a. Rendite. D.h. wenn wir darunter liegen, wäre die § 3/1/15a Polizze besser, wenn wir darüber liegen, dann ist die private Variante zu bevorzugen. Das ist allerdings über einen Zeitraum von 35 Jahren.
Dann bräuchten wir mit unserer privaten Variante schon knapp 6,1 % p.a. Rendite, damit wir besser sind als der § 3/1/15a Vertrag (bei 2 % p.a. Rendite). Das ist noch immer im durchaus realistischen Bereich. Eines muss bezüglich des Anlagehorizonts noch beachtet werden: Du wirst in den wenigsten Fällen sofort das ganze Kapital mit 65 rausnehmen, sondern erst später. Du hast also meist mehr Zeit, als man auf den ersten Blick annimmt.
Hier nochmal alle Zahlen im direkten Vergleich:
Betrachtet man diese Zahlen, wird eines schnell klar:
- Wir haben hier mit 45 % Durchschnittssteuersatz gerechnet. Solltest du aktuell ein kleines Einkommen haben und somit noch weniger Steuervorteil, dann ist meist von einem Vertragsabschluss abzuraten.
- Je länger wir Zeit haben, desto eher ist von der 25 € Polizze über den Arbeitgeber abzuraten. Je kürzer du Zeit hast, desto attraktiver wird sie.
Das gilt aber nur, wenn wir von einer klassischen Lebensversicherung als Variante ausgehen. Wenn wir mit einer fondsgebundenen LV als § 3/1/15a Polizze sparen können, dann ist die Veranlagung fast immer zu empfehlen. Ob dies möglich ist, hängt von deinem Arbeitgeber und den jeweiligen Anbietern ab.
Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?
Grundsätzlich ist es möglich, dass du die Polizze zum nächsten Arbeitgeber mitnimmst. Wenn dein neuer Arbeitgeber also auch die § 3/1/15a Polizze anbietet, dann ändert sich an der Situation nichts.
Sollte dies aber nicht möglich sein, dann empfehlen wir, dass du den Vertrag sofort rückkaufst und somit auflöst. Dies gilt vor allem, wenn es sich um eine klassische LV handelt. Das Kapital kannst du dann anderweitig sinnvoll veranlagen. Bei einer fondsgebundenen LV als Basis kann eine Weiterführung Sinn machen, muss im Detail aber trotzdem überprüft werden (wir machen das im Rahmen unserer Finanzplanung natürlich für unsere Klienten).
Zukunftssicherung: Auszahlung & Kündigung
Zwei Fragen bekommen wir zur 25 € Polizze besonders oft. Wie komme ich eigentlich an das Geld? Und was passiert, wenn ich kündigen will?
Die Auszahlung erfolgt am Ende der Vertragslaufzeit. Die Laufzeit kannst du bei der Zukunftssicherung übrigens nicht frei wählen. Eine Erlebens- bzw. Rentenversicherung muss bis zum Beginn deiner gesetzlichen Alterspension laufen, eine Er- und Ablebensversicherung mindestens 15 Jahre. Läuft der Vertrag regulär ab, bekommst du das Kapital steuerfrei ausbezahlt und es gibt auch keine Nachversteuerung.
Kündigen (also rückkaufen) kannst du grundsätzlich jederzeit. Die Frage ist, was es dich kostet. Solange du bei deinem Arbeitgeber angestellt bist, müssen bei einem Rückkauf die bisher steuerfrei belassenen Beiträge nachversteuert werden. Dein Steuervorteil ist damit rückwirkend weg. Beim Jobwechsel schaut die Sache anders aus. Erfolgt der Rückkauf bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses, entfällt die Nachversteuerung. Genau deshalb ist der Arbeitgeberwechsel der typische Zeitpunkt, um einen Vertrag aufzulösen (siehe den Abschnitt oben). Beachte außerdem, dass vor allem bei einer klassischen LV der Rückkaufswert in den ersten Jahren oft deutlich unter den einbezahlten Beiträgen liegt. Auch das gehört in die Entscheidung.
Wie wirkt sich die 25 € Polizze auf deine gesamte Vorsorgeplanung aus?
Gar nicht.
In Wahrheit kannst du die 25 € Polizze für deine persönliche Vorsorgeplanung praktisch ignorieren. Der Grund dahinter ist relativ einfach: Bei 25 € monatlicher Sparrate und 2 % p.a. kommt nach 35 Jahren ca. 15.200 € raus. Bei 2 % Inflation über 35 Jahre verlierst du etwa die Hälfte deiner Kaufkraft. Die 15.200 € sind also nur mehr 7.600 € wert.
Wenn du eine fondsgebundene Lebensversicherung als Basis verwenden kannst, dann sieht das Ergebnis besser aus (ca. 17.800 € an Kaufkraft nach 35 Jahren bei 6 % p.a. Rendite und 2 % Inflation). Doch auch das ist nur ein Bruchteil dessen, was für deine persönliche Altersvorsorge notwendig ist. Die 25 € monatlich sind zu gering, um die persönliche Vorsorgesituation dramatisch zu verändern.
Ähnliches gilt für andere kleine Vorsorge-Bausteine wie die staatliche Höherversicherung. Warum wir auch davon abraten, liest du im verlinkten Artikel.
Du kannst übrigens unseren Pensionsvorsorgerechner benutzen, um im Detail zu kalkulieren, was eigentlich notwendig ist.
Zusammengefasst kann man sagen, dass die § 3/1/15a Polizze kein Pflichtabschluss ist. Je länger du Zeit hast, desto eher solltest du die Finger davonlassen, wenn nur eine klassische LV möglich ist. Je kürzer dein Anlagehorizont ist, desto eher begehst du mit dem Abschluss keinen Fehler (wobei kurze Laufzeiten von nur 10 Jahren auch nicht zu empfehlen sind). Beim Verlassen des Unternehmens und ohne Möglichkeit den Vertrag weiterzuführen, solltest du eine klassische LV sofort kündigen und eine fondsgebundene LV genau prüfen.
Die häufigsten Fragen zum Thema betriebliche Altersvorsorge
Wir konzentrieren uns in diesem Abschnitt vor allem auf die Themen Abfertigung NEU und Pensionskasse. Starten wir mit der Frage, die wir am häufigsten bekommen:
Soll ich mir meine Ansprüche aus verschiedenen Pensionskassen auszahlen lassen, sie zusammenführen oder einfach weiterlaufen lassen?
Soll ich mir meine Ansprüche aus verschiedenen Pensionskassen auszahlen lassen, sie zusammenführen oder einfach weiterlaufen lassen?
Wenn du bereits mehrere Arbeitgeber hattest, dann ist es leicht möglich, dass du auch verschiedene Pensionskassen hast. Das sind dann die jährlichen Schreiben, mit der Frage, ob du dir das Guthaben auszahlen lassen willst, weiterlaufen lassen willst oder in eine andere Pensionskasse übertragen willst.
Lass dir das Geld auszahlen. Die Gründe dahinter sind:
a) Wir werden relativ sicher eine bessere Performance als die jeweilige Pensionskasse erzielen, da die meist eine niedrigere Aktienquote haben als du persönlich wählen solltest (wenn du noch lange Zeit hast).
b) Sobald mehr als ca. 16.500 € in der Kasse liegen (Stand 2026, die Grenze wird jährlich angepasst), hast du bis 55 ganz sicher keinen Zugriff mehr auf das Geld. Außerdem kannst du es nur mehr als Rente entnehmen.
Aus diesen beiden Gründen empfehlen wir die Beträge auszahlen zu lassen und zum Beispiel als einmalige Zuzahlung bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung zu verwenden (wenn man das Geld sowieso langfristig veranlagen will).
Wann immer du also die „Chance“ hast, dir das Geld auszahlen zu lassen, dann nutze sie. Die Lohnsteuer, die dafür zu zahlen ist, kannst du vernachlässigen.
Solltest du, aus welchem Grund auch immer, keine Auszahlung wollen, dann solltest du zumindest die verschiedenen Pensionskassen zusammenführen. Das erleichtert es, auf Dauer den Überblick zu behalten.
Das gleiche Prinzip gilt auch für deine Mitarbeitervorsorgekassen, dazu kommen wir weiter unten noch.
Übrigens: Die Bundesregierung hat im Frühjahr 2026 eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge auf den Weg gebracht. Die gesetzliche Umsetzung ist ab 2027 geplant. Vorgesehen ist unter anderem, dass künftig alle Arbeitnehmer ihre Abfertigung NEU in eine Pensionskasse übertragen können (Stichwort Generalpensionskassenvertrag), dass inaktive Abfertigungskonten automatisch zusammengeführt werden und dass die Grenze, bis zu der du dir dein Pensionskassen-Guthaben beim Jobwechsel auszahlen lassen kannst, gesenkt wird. Die „Chance“ auf eine Auszahlung könnte es künftig also seltener geben. Wir ordnen das an dieser Stelle bewusst noch nicht groß ein, weil man abwarten muss, ob die Reform wirklich exakt so kommt. Sobald die Details fix sind, aktualisieren wir diesen Artikel.
Ich habe die Möglichkeit zusätzlich selbst Beiträge in die Pensionskasse einzuzahlen. Soll ich das machen?
Ich habe die Möglichkeit zusätzlich selbst Beiträge in die Pensionskasse einzuzahlen. Soll ich das machen?
Die Frage lässt sich leider pauschal nicht beantworten. Aber auch hier wird der Faktor Zeit eine Rolle spielen. Die Durchschnittsperformance der Pensionskasse wird für einen jungen Menschen, im Vergleich zu den Alternativen, oftmals unbefriedigend sein.
Es kommt aber auf das spezielle Angebot des Unternehmens an. Wenn du Klient von uns bist (oder werden willst ? ), dann ist es am besten, wenn du uns kontaktierst und wir uns das Thema im Detail ansehen und dann für deine individuelle Situation bewerten.
Was ist der Unterschied zwischen einer Pensionskasse und der Mitarbeitervorsorgekasse?
Was ist der Unterschied zwischen einer Pensionskasse und der Mitarbeitervorsorgekasse?
Wir haben dies im Grunde schon eingangs beantwortet, doch da wir die Frage häufig bekommen, sprechen wir es hier nochmals direkt an und gehen auf ein paar Feinheiten ein.
Die Pensionskasse ist eine freiwillige Zusatzleistung eines Unternehmens. Falls du dich fragst, warum ein Unternehmen das macht:
1. Es soll den Arbeitgeber attraktiver machen, da ein weiterer Benefit für Mitarbeiter geboten wird.
2. Auf den Pensionskassenbeitrag sind keine Lohnnebenkosten und Abgaben zu zahlen. Damit soll ein WIN/WIN für Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen.
Die Mitarbeitervorsorgekasse (= die Abfertigung NEU) ist gesetzlich verpflichtend. Hier gibt es kein Opt-In oder Opt-Out. Jedes Unternehmen, bei dem du arbeitest, zahlt für dich in die Mitarbeitervorsorgekasse ein. Für Detailinfos ist die Beschreibung der Arbeiterkammer hilfreich.
Auf die Leistungen der Mitarbeitervorsorgekasse hast du bei einer Selbstkündigung keinen Anspruch. Das ist auch ein Unterschied zur Pensionskasse, denn dort hast du (wenn du die ca. 16.500 € nicht überschritten hast) auch bei Selbstkündigung Zugriff auf das Kapital. Generell hast du auf die Leistungen der Mitarbeitervorsorgekasse erst nach mindestens 3 Jahren Anspruch (egal ob beim selben Arbeitgeber oder bei mehreren).
Solltest du dir das Geld einer Mitarbeitervorsorgekasse auszahlen lassen, wenn du die Möglichkeit dazu hast?
Solltest du dir das Geld einer Mitarbeitervorsorgekasse auszahlen lassen, wenn du die Möglichkeit dazu hast?
Wir tendieren auch hier zur Auszahlung, um das Geld selbst langfristig zu veranlagen.
Übrigens: Auch wenn der Name ähnlich klingt und teilweise die gleichen Unternehmen die Mitarbeitervorsorgekasse und Pensionskasse managen. Die Mitarbeitervorsorgekasse und Pensionskasse können NICHT miteinander verschmolzen oder kombiniert werden. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Vehikel, die nichts miteinander zu tun haben.
Genau an diesem Punkt könnte sich durch die oben erwähnte Reform übrigens etwas ändern. Ab 2027 ist geplant, dass du dein Guthaben aus der Mitarbeitervorsorgekasse in eine Pensionskasse übertragen kannst. Auch hier gilt aber, dass wir das erst bewerten, wenn die Reform tatsächlich beschlossen ist.
Ich kann mich entscheiden, ob ich eine Gehaltserhöhung will oder im selben Ausmaß in eine Pensionskasse eingezahlt wird. Was ist besser?
Ich kann mich entscheiden, ob ich eine Gehaltserhöhung will oder im selben Ausmaß in eine Pensionskasse eingezahlt wird. Was ist besser?
Es ist nicht unüblich, dass statt einer Gehaltserhöhung eine Pensionskasse angeboten wird. Grundsätzlich muss man sich auch hier jeden Fall im Detail ansehen, aber wenn es tatsächlich so ist, dass die Pensionskasse ANSTATT einer Gehaltserhöhung angeboten wird, dann ist dies aus den bisher genannten Gründen stark zu hinterfragen.
Wenn du dich also zwischen 200 € brutto mehr oder 200 € Pensionskasse entscheiden musst, dann würde ich als junger Mensch tendenziell die 200 € brutto mehr nehmen. Sollte der Beitrag in die Pensionskasse deutlich höher ausfallen als die Gehaltserhöhung, dann muss man zumindest darüber nachdenken.
Ist die 25-€-Zukunftssicherung sinnvoll?
Ist die 25-€-Zukunftssicherung sinnvoll?
Das hängt vor allem von zwei Faktoren ab, nämlich vom Produkt und von deinem Anlagehorizont. Wird die Zukunftssicherung als klassische Lebensversicherung umgesetzt, ist sie trotz Steuervorteil meist nicht sinnvoll. Je länger du Zeit hast, desto eher fährst du mit einer privaten Veranlagung besser. Bei kurzem Anlagehorizont oder wenn eine fondsgebundene LV als Basis möglich ist, kann die 25-€-Zukunftssicherung dagegen durchaus Sinn machen. Die komplette Rechnung dazu findest du im Rechenbeispiel weiter oben.
Kann ich mir die Zukunftssicherung (§ 3/1/15a) auszahlen lassen?
Kann ich mir die Zukunftssicherung (§ 3/1/15a) auszahlen lassen?
Ja, am Ende der Vertragslaufzeit wird dir das Kapital steuerfrei ausbezahlt. Die Laufzeit ist allerdings nicht frei wählbar. Eine Erlebens- bzw. Rentenversicherung muss bis zum Beginn deiner gesetzlichen Alterspension laufen, eine Er- und Ablebensversicherung mindestens 15 Jahre. Vor dem Laufzeitende kommst du nur über einen Rückkauf an das Geld und dabei musst du die Nachversteuerung beachten (siehe nächste Frage).
Wie kündige ich die 25-€-Polizze bzw. was passiert dann?
Wie kündige ich die 25-€-Polizze bzw. was passiert dann?
Kündigen bedeutet bei der 25 € Polizze, dass du den Vertrag rückkaufst. Das geht grundsätzlich jederzeit. Solange du bei deinem Arbeitgeber angestellt bist, müssen dabei aber die steuerfrei belassenen Beiträge nachversteuert werden. Dein Steuervorteil ist damit rückwirkend weg. Erfolgt der Rückkauf bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses, entfällt die Nachversteuerung. Der Arbeitgeberwechsel ist deshalb der typische Zeitpunkt, um den Vertrag aufzulösen. Beachte außerdem, dass der Rückkaufswert vor allem bei einer klassischen LV in den ersten Jahren oft deutlich unter den einbezahlten Beiträgen liegt.
Ist die betriebliche Altersvorsorge in Österreich steuerfrei?
Ist die betriebliche Altersvorsorge in Österreich steuerfrei?
Teilweise. Bei der Zukunftssicherung nach § 3/1/15a sind die Beiträge (bis zu 300 € pro Jahr) lohnsteuerfrei und auch die Auszahlung am Laufzeitende ist steuerfrei. Bei der Pensionskasse sind die Arbeitgeberbeiträge sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei, die spätere Rente daraus muss aber versteuert werden. Bei Arbeitnehmerbeiträgen sind 75 % der Leistung lohnsteuerfrei und 25 % lohnsteuerpflichtig. Für prämiengeförderte Beiträge (bis zu 1.000 € pro Jahr) ist die Leistung komplett steuerfrei. Die Details findest du in den jeweiligen Abschnitten weiter oben.
Mit diesen Infos haben wir hoffentlich den ersten Schritt gemacht, um sicherzustellen, dass dein Alterskapital — im Gegensatz zu den französischen Bahnhöfen — größer und nicht kleiner wird ?
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Dort erfährst du welche Versicherungen du unbedingt brauchst, welche Finanzplanungsfehler du vermeiden musst und wie du in allen Bereichen zu Boni für Uni- & FH-Absolventen kommst.
Und du vermeidest ganz bestimmt falsche Annahmen zu treffen wie damals die Planer der staatlichen Eisenbahngesellschaft 😉
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