Was passiert eigentlich mit gemeinsamen Verträgen, wenn du dich von deinem Partner trennst?
Inhaltsverzeichnis
- Was passiert bei einer Haushaltsversicherung?
- Was passiert bei einer Rechtsschutzversicherung?
- Was passiert bei einer Krankenzusatzversicherung?
- Was passiert bei einer Unfallversicherung?
- Was passiert bei einer Risikolebensversicherung?
- Wie sieht’s mit den restlichen Versicherungen und Verträgen aus?
- Häufige Fragen zu Versicherungen bei Trennung in Österreich
Die Folgen des Brexits
Am 23. Juni 2016 stimmten die Einwohner des Vereinigten Königreichs in einem Referendum für den Austritt aus der EU. Wirklich vollzogen wurde der Brexit am 31. Januar 2020. Das Vereinigte Königreich trat offiziell aus der EU aus, und eine Übergangsphase begann. Die Trennung vom größten Handelsblock der Welt brachte zahlreiche Fragen und Unsicherheiten mit sich.
Unternehmen mussten ihre Handelsverträge neu verhandeln, Bürger waren unsicher über ihre Rechte in Bezug auf Reisen, Arbeit und Aufenthalt. Generell mussten viele rechtliche Rahmenbedingungen angepasst werden. Zu den wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen des Votums gab es unterschiedlichste Meinungen und Theorien. Eines war klar: Die Konsequenzen des Entscheids waren weitreichend und unvorhersehbar.
Wir widmen uns in diesem Artikel insbesondere dem Thema bestehender Versicherungen und was im Falle einer Trennung damit passiert. Eines vorweg: So unvorhersehbar und dramatisch, wie der Brexit, ist die Trennung deiner Verträge nicht. Für die meisten stellt sich im Fall der Fälle aber trotzdem eine Vielzahl an Fragen – genau diese wollen wir beantworten.
Was passiert bei einer Haushaltsversicherung?
Wenn du mit deinem Partner gemeinsam in einer Wohnung oder einem Haus lebst, dann wird bei einer Trennung höchstwahrscheinlich einer von euch beiden umziehen. Sehen wir uns die verschiedenen Möglichkeiten für das fiktive Paar Sandra und Andreas an:
Sandra hat die aktuelle Haushaltsversicherung abgeschlossen und sie läuft auf ihren Namen. Es ist auch Sandra die in der Wohnung bleibt. Andreas zieht aus. In diesem Fall wird Sandra ihre aktuelle Haushaltsversicherung ganz einfach behalten. Andreas war bisher bei ihr automatisch mitversichert. Der Versicherung muss nichts gemeldet werden. Andreas wird für seine neue Wohnung eine neue, eigene Versicherung abschließen müssen.
Sandra hat die aktuelle Haushaltsversicherung abgeschlossen und sie läuft auf ihren Namen. Doch der Mietvertrag läuft auf Andreas und Andreas behält sich die Wohnung. Sandra zieht also aus. Entweder Andreas übernimmt die aktuelle Versicherung und lässt sie auf sich umschreiben (mit der Zustimmung von Sandra) oder Sandra kann die Versicherung mitnehmen bzw. bei Umzug kündigen und für die neue Bleibe eine neue Versicherung abschließen. In dem Fall schließt Andreas für die bestehende Wohnung ebenfalls wieder eine neue Haushalt ab.
Sollten sowohl Andreas als auch Sandra als Versicherungsnehmer in der Polizze stehen, dann kann ein Versicherungsnehmer gestrichen werden. Je nachdem, wer nicht in der Wohnung bleibt.
Die Trennung bzw. der Neuabschluss ist in der Haushaltsversicherung also relativ unproblematisch. Eines gilt es für die Person die umzieht noch zu beachten: Da bei der Haushalt in Österreich auch meist die Privathaftpflichtversicherung inkludiert ist, sollte es keinen Zeitraum geben in dem keine Versicherung besteht. Wenn man also umzieht, dann sollte die Haushalt für den neuen Wohnort am Tag oder bereits vor der Ummeldung bestehen und gelten.
Was passiert bei einer Rechtsschutzversicherung?
Bei der Rechtsschutzversicherung verhält es sich ähnlich wie bei der Haushalt. Sehen wir uns auch hier wieder die verschiedenen Szenarien an:
Sandra hat die aktuelle Rechtsschutzversicherung als Familientarif abgeschlossen. Andreas ist mitversichert. Sandra bleibt am aktuellen Wohnort. Andreas zieht aus. Hier kann Sandra ihre Rechtsschutz von einem Familientarif auf einen Single-Tarif ändern (ca. 10 bis 15 % Ersparnis). Andreas schließt eine neue Rechtsschutz ab. Damit Andreas keine neuen Wartezeiten hat, sollte beim Abschluss der neuen Rechtsschutzversicherung die bestehende Vorversicherung angegeben werden. So werden die bisherigen Versicherungszeiten üblicherweise angerechnet.
Sandra hat die aktuelle Rechtsschutzversicherung als Familientarif abgeschlossen. Auch hier ist Andreas mitversichert. Doch Sandra zieht um und Andreas bleibt am aktuellen Wohnort. Hier muss Sandra einfach die Post- und Risikoadresse ändern und Andreas ebenfalls einfach einen neuen Vertrag abschließen. Theoretisch würde auch ein Versicherungsnehmerwechsel gehen, aber das ist meist fehleranfälliger als der Neuabschluss.
Sollten wieder beide Versicherungsnehmer sein, dann kann einer gestrichen werden und der andere macht einen eigenen Vertrag.
Zwischendurch erwähnt: Wenn du Klient von FiP.S bist, dann kümmern wir uns nach Rücksprache mit dir/euch um alles und leiten die nächsten Schritte in die Wege. Du musst dich um das also nicht selbst kümmern.
Was passiert bei einer Krankenzusatzversicherung?
Bei einer privaten Krankenversicherung hat in 99,99 % der Fälle jede Person einen eigenen Tarif. D.h. man hat vielleicht einen gemeinsamen Vertrag, aber in diesem Vertrag hat Sandra dann einen eigenen Tarif und Andreas einen eigenen Tarif.
Nehmen wir an Sandra ist Versicherungsnehmerin und Andreas ist versicherte Person. In diesem Fall würde man eine Aktentrennung machen. Aus dem Vertrag von Sandra wird der Tarif von Andreas gestrichen und kommt automatische in einen Einzelvertrag für Andreas. Am Vertag für Andreas ändert sich nichts. Es handelt sich tatsächlich rein um eine Aktentrennung. Andreas muss also keine neuen Gesundheitsfragen ausfüllen oder bekommt auch keine neue Alterseinstufung. Für Sandra und Andreas ändert sich im Grunde nur, dass der Familienrabatt wegfällt. Der ist üblicherweise ca. 5-6 %. Auch finanziell ist dies also nicht all zu dramatisch.
Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Trennung besteht übrigens nicht. Der Wohnort ist übrigens ebenfalls irrelevant, da man hier einfach die Adresse ändert. Tariflich könnte sich nur etwas ändern, wenn man das Bundesland wechselt (und auch nur dann, wenn man einen bundesländerspezifischen Tarif hatte).
Was passiert bei einer Unfallversicherung?
Bei einer Unfallversicherung gestaltet sich die Trennung manchmal mühsamer. Typischerweise gibt es bei einer Unfallversicherung auch einen Versicherungsnehmer und versicherte Personen. Sehen wir uns wieder die verschiedenen Szenarien an:
Sandra ist Versicherungsnehmer. Als versicherte Person ist sowohl Sandra als auch Andreas im Vertrag. Der Wohnort ist in diesem Fall praktisch wieder irrelevant, also wer auszieht oder am Wohnort bleibt ist egal. Aber Andreas wird einen neuen Vertrag benötigen. Hier funktioniert die Aktentrennung bei den meisten Gesellschaften aber nicht so schön wie bei der Krankenversicherung. Andreas muss in den meisten Fällen tatsächlich einen neuen Vertrag abschließen. Da in der Unfallversicherung meistens keine oder nur sehr wenige Gesundheitsfragen gestellt werden, ist dies im Großteil der Fälle aus der Sicht der Gesundheit kein gröberes Problem. Doch eine Sache gibt es, die problematisch sein könnte: Sollte es den Tarif den Sandra und Andreas haben/hatten nicht mehr geben, dann muss Andreas einen neuen Tarif abschließen. Wenn der neue Tarif aber nicht mehr so gut ist, wie der alte Tarif, dann ist dies für Andreas suboptimal.
Vorbeugen kann man dieser Problematik nur, indem man generell getrennte Verträge macht und auf einen Familienrabatt verzichtet (meist 10-20 %).
Was passiert bei einer Risikolebensversicherung?
Eine Ablebensversicherung gibt es üblicherweise als Einzelvertrag oder als “gebundene Leben” (= zwei Partner sind in einem Vertrag versichert). Wir sind generell Fans davon Einzelverträge zu machen. Sichert man sich gegenseitig ab, dann ist die sinnvollste Form, dass beispielsweise Sandra das Leben von Andreas versichert und Andreas das Leben von Sandra versichert.
Sandra ist Versicherungsnehmer und gleichzeitig bezugsberechtigte Person. Versicherte Person ist Andreas. D.h. wenn Andreas stirbt, bekommt Sandra die Versicherungssumme. Im Fall einer Trennung hat man in diesem Fall die Möglichkeit den Versicherungsnehmer zu tauschen (ACHTUNG: Sandra muss dem zustimmen). Andreas kann dann seinen Vertrag einfach übernehmen und die bezugsberechtigte Person tauschen.
Sollte beim Abschluss als Versicherungsnehmer Sandra gewählt worden sein und sie in ihrem Vertrag ebenfalls als versicherte Person genannt sein, dann muss man nur die bezugsberechtigte Person umstellen (dies kann Sandra ohne Zutun von Andreas veranlassen).
Das Modell in dem Sandra Versicherungsnehmer ist, aber Andreas versicherte Person, ist im Falle einer Trennung also etwas komplizierter bzw. bedarf es der Zustimmung von Sandra. Dies kann Vorteil- und Nachteil zugleich sein: Stellen wir uns vor, dass Sandra und Andreas Kinder haben. Selbst wenn Andreas darauf besteht, dass er nicht mehr versichert sein will und die Versicherung kündigen möchte, kann er dies nicht bestimmen. Er ist lediglich versicherter Person und hat somit kein Verfügungsrecht über diesen Vertrag. Natürlich muss Sandra den Vertrag bezahlen, wenn Andreas dies wünscht, aber kündigen kann er ihn nicht. Wenn auf das Leben des Vaters (in dem Fall Andreas) also unbedingt eine Ablebensversicherung bestehen bleiben soll, dann ist diese Variante für Sandra perfekt.
Der Nachteil für Andreas ist: Sollte er gesundheitlich inzwischen Probleme bekommen haben und keine neue Versicherung mehr abschließen können, dann kann er, ohne Zustimmung von Sandra, seine alte Versicherung nicht übernehmen. Gerade wenn die Ablebensversicherung für Kinder abgeschlossen wurde, ist dies zwar für Andreas ein Nachteil, aber neutral betrachtet vermutlich gar nicht so schlecht.
Wie sieht’s mit den restlichen Versicherungen und Verträgen aus?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder beispielsweise eine fondsgebundene Lebensversicherung schließt man eigentlich immer als Einzelperson ab. Das bedeutet, dass sich hier die Frage der Vertragstrennung gar nicht stellt. Bei einer fondsgebundenen LV kann es bei einem verheirateten Paar im Falle einer Trennung möglicherweise zu Ansprüchen bezüglich des veranlagten
Vermögens kommen. Das hat allerdings nicht explizit etwas mit dem Vertrag an sich zu tun.
Bei den meisten Verträge die wir bisher nicht genannten haben (dies gilt auch für die BU und die fondsgebundene LV) macht eine Kombination generell keinen Sinn. D.h. es sollte hier praktisch nie vorkommen, dass man einen “gemeinsamen” Vertrag hat. Somit sollte es im Falle einer Trennung auch keine spezifischen Maßnahmen geben die zu ergreifen sind.
Als letzten Punkt werfen wir noch einen Blick auf den Kreditvertrag & ein Wertpapier-Depot
Grundsätzlich stellt sich hier die Frage: Wie wird das Objekt, für das der Kreditvertrag abgeschlossen wurde, aufgeteilt? Den Kreditvertrag (wenn es die Leistbarkeit zulässt) wird dann wohl auch jene Person übernehmen, welche das Objekt übernimmt. Dies wird im Zuge der Trennung zu klären sein und dann mit der jeweiligen Bank abzuklären sein. Der “schlimmste” Fall wäre, dass sich keiner der beiden die Auszahlung des anderen plus die Kreditrate alleine leisten kann. Dann müsste die Immobilie verkauft werden.
Bei einem Wertpapierdepot stellt sich die Frage: Wurde das Depot auf eine oder auf zwei Personen abgeschlossen? Doch wie exakt vorgegangen wird, ist vermutlich eher eine Frage der zwischenmenschlichen Vereinbarung bzw. womöglich abhängig vom Ergebnis einer Scheidung. Sollte es zwei Depotinhaber geben, dann ist es formell unproblematisch einen zweiten Depotinhaber auch wieder zu streichen. Steuerliche Folgen sollten hier am besten mit einem Steuerberater besprochen werden.
Die Folgen eines zwischenmenschlichen Brexits sind also nicht ganz so unvorhersehbar wie der politische. Dieser Artikel hat dir hoffentlich dabei geholfen zu sehen, was zu beachten ist, wenn eine Beziehung in die Brüche geht. Wenn wir dir zum Abschluss eines wünschen dürfen: Du brauchst diesen Artikel hoffentlich nicht gerade im Akutfall. Wenn doch: Zögere nicht, dass du dich bei uns meldest. Deine Beziehung können wir zwar nicht retten, doch deine finanzielle Zukunft können wir in die richtigen Bahnen lenken.
Häufige Fragen zu Versicherungen bei Trennung in Österreich
Was passiert mit gemeinsamen Versicherungen bei einer Trennung?
Was passiert mit gemeinsamen Versicherungen bei einer Trennung?
Die gute Nachricht vorweg: So dramatisch wie befürchtet ist die Vertragstrennung selten. Das Grundmuster bei fast allen Sparten: Der Versicherungsnehmer behält den Vertrag, die mitversicherte Person fällt raus und schließt einen eigenen neuen Vertrag ab. Bei der Krankenzusatzversicherung läuft das besonders sauber über eine Aktentrennung ohne neue Gesundheitsfragen, bei der Unfallversicherung braucht die ausscheidende Person dagegen meist wirklich einen neuen Vertrag.
Finanziell ändert sich vor allem eines: Familienrabatte fallen weg (je nach Sparte etwa 5 bis 20 %). Wichtig ist außerdem das Timing beim Umzug, vor allem wegen der Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung sollte es keinen einzigen Tag ohne Versicherungsschutz geben. Und bei Verträgen wie Berufsunfähigkeits- oder fondsgebundener Lebensversicherung stellt sich die Frage gar nicht, die laufen ohnehin auf Einzelpersonen.
Was passiert mit dem Partnervertrag bei Trennung oder Auszug?
Was passiert mit dem Partnervertrag bei Trennung oder Auszug?
Das hängt davon ab, wer im Vertrag welche Rolle hat. Bist du selbst Versicherungsnehmer, behältst du den Vertrag einfach, dein Ex-Partner wird gestrichen und braucht eine eigene Versicherung. Bist du „nur“ mitversicherte Person, brauchst du selbst den neuen Vertrag. Stehen beide als Versicherungsnehmer in der Polizze, wird einer gestrichen, je nachdem wer geht.
Zwei Sonderfälle lohnen den Blick: Bei der Krankenzusatzversicherung hat ohnehin jeder seinen eigenen Tarif, dort wird nur die Akte getrennt, ohne neue Gesundheitsprüfung und ohne neue Alterseinstufung. Bei der Risikolebensversicherung mit dem Modell „Partner versichert Partner“ braucht ein Versicherungsnehmerwechsel die Zustimmung des bisherigen Versicherungsnehmers. Gerade wenn Kinder abzusichern sind, kann genau diese Konstellation aber auch gewollt sein, weil der versicherte Ex-Partner den Vertrag nicht einfach kündigen kann.
Habe ich bei einer Trennung ein Sonderkündigungsrecht für Versicherungen?
Habe ich bei einer Trennung ein Sonderkündigungsrecht für Versicherungen?
Nein. Ein eigenes Sonderkündigungsrecht wegen einer Trennung oder Scheidung gibt es in Österreich grundsätzlich nicht, weder bei der Krankenzusatzversicherung noch bei anderen Sparten. Es gelten die normalen Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten deiner Polizzen.
In der Praxis ist das aber selten ein Problem: Die meisten Anpassungen laufen ohne Kündigung, etwa über Versicherungsnehmerwechsel, Aktentrennung oder Tarifumstellung vom Familien- auf den Single-Tarif. Und wer umzieht, kann die Haushaltsversicherung ohnehin mitnehmen oder im Zuge des Umzugs anpassen bzw. kündigen. Kläre die konkreten Möglichkeiten am besten für jeden Vertrag einzeln, bevor du vorschnell kündigst und dabei Deckung oder gute Alt-Tarife verlierst.
Was passiert mit der gemeinsamen Haftpflicht- bzw. Rechtsschutzversicherung bei Trennung?
Was passiert mit der gemeinsamen Haftpflicht- bzw. Rechtsschutzversicherung bei Trennung?
Die Privathaftpflicht ist in Österreich meist in der Haushaltsversicherung inkludiert. Wer in der Wohnung bleibt und Versicherungsnehmer ist, behält den Vertrag einfach. Wer auszieht, braucht für die neue Bleibe eine eigene Haushaltsversicherung, und zwar lückenlos: Die neue Polizze sollte spätestens am Tag der Ummeldung gelten, sonst stehst du zwischenzeitlich ohne Haftpflichtschutz da.
Bei der Rechtsschutzversicherung stellt der bleibende Versicherungsnehmer einfach vom Familien- auf den Single-Tarif um, das spart etwa 10 bis 15 % Prämie. Der ausziehende Partner schließt eine neue Rechtsschutz ab und sollte dabei die bestehende Vorversicherung angeben, damit keine neuen Wartezeiten anfallen. Ein Versicherungsnehmerwechsel wäre theoretisch auch möglich, ist in der Praxis aber fehleranfälliger als der Neuabschluss.
Wie bin ich nach einer Trennung bzw. Scheidung krankenversichert?
Wie bin ich nach einer Trennung bzw. Scheidung krankenversichert?
Wenn du selbst erwerbstätig bist, ändert sich nichts: Du bist über deinen Job weiterhin gesetzlich pflichtversichert. Warst du dagegen beim Ehepartner gesetzlich mitversichert, endet diese Mitversicherung mit der rechtskräftigen Scheidung. Dann solltest du dich rechtzeitig um eine eigene Absicherung kümmern, etwa über die Selbstversicherung bei der Gesundheitskasse, damit keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht. Kinder bleiben unabhängig davon bei einem Elternteil mitversichert.
Bei der privaten Krankenzusatzversicherung ist die Trennung dagegen unkompliziert: Dort hat praktisch jede Person ohnehin einen eigenen Tarif, es wird nur die Akte getrennt. Du behältst deinen Tarif ohne neue Gesundheitsfragen und ohne neue Alterseinstufung, lediglich der Familienrabatt von üblicherweise 5 bis 6 % fällt weg. Was in deiner konkreten Situation gilt, klärst du am besten individuell ab.
1. Wenn du wissen willst, welche drei Finanzplanungsfehler du nicht machen solltest, worauf es bei Versicherungen wirklich ankommt und wie du zu Boni für Uni- und FH-Absolventen in allen Finanz-Bereichen kommst, dann solltest du dir unseren ultimativen Finanzplanungsguide downloaden.
2. Du kannst auch sofort mit uns sprechen und mit deiner smarten Finanzplanung starten. Kostenfrei. Online. Unverbindlich. Dafür aber mit Spezialtarifen und Mehrwert für Uni- und FH-AbsolventInnen. Egal ob es um Versicherung, Geldanlage, Vorsorge oder um die Finanzierung deines Eigenheims geht.
Für mehr Infos: