Als Österreicher im Ausland - was heißt das versicherungstechnisch?
Was haben Motten mit deinem Auslandsaufenthalt zu tun?
Eine dunkel gefärbte Pfeffermotte wurde laut Berichten im Jahr 1811 zum ersten Mal gesehen. Doch erst als im Jahr 1848 ein Exemplar dieser Variante gefangen wurde, war es auch wissenschaftlich bestätigt. Zu diesem Zeitpunkt war nur ca. eine von 10.000 Motten dunkel gefärbt. 50 Jahre später waren 98 % der Pfeffermotten dunkel. Der Grund dahinter sind die Kohlefabriken.
Nein, die Kohlefabriken färbten nicht die Pfeffermotten ein. Doch durch den Ruß wurden die Bäume schwärzer. Das führte dazu, dass helle Motten auf den Bäumen deutlich zu sehen waren. Das wiederum erleichterte es den Vögeln die Motten in Scharen von den Bäumen zu picken. Nicht jedoch die dunkel gefärbten – denn die waren besser getarnt. 1956 führte England dann den Clean Air Act ein. Das machte die Bäume wieder hell und der Trend der dunklen Pfeffermotten kehrte sich um. Die helle Population war wieder deutlich häufiger zu sehen.
Die Pfeffermotte hat auf die veränderten Umstände reagiert und sich angepasst.
Dich frisst zwar kein Riesenvogel, wenn du nichts veränderst, doch finanziell kann es böse ausgehen, wenn du nicht reagierst. Wir widmen uns in diesem Artikel deshalb dem Thema Auslandsaufenthalt als Österreicher und betrachten die verschiedenen Szenarien und ihre Konsequenzen in Bezug auf Versicherungen.
Bereit? Dann legen wir los.
Zwischen welchen Szenarien müssen wir unterscheiden?
Bei dir geht’s also ins Ausland. Wir sollten folgende Situationen differenzieren:
A) Du bist nur für ein paar Wochen im Ausland.
B) Du bist zwar im Ausland (auch wenn es mehr als ein paar Wochen sind), behältst aber deinen Hauptwohnsitz und deine Anstellung in Österreich.
C) Du hast keinen Hauptwohnsitz mehr in Österreich und bist im Ausland angestellt.
Bevor wir auf die verschiedenen Szenarien eingehen, sollten wir klären:
Was musst du in allen Szenarien beachten?
Du musst dich um eine vernünftige Krankenversicherung kümmern. In Szenario A reicht eine Reisekrankenversicherung. Je nachdem ob es sich um ein Auslandssemester handelt oder um einen längeren Urlaub bzw. Dienstreise wird die Ausprägung der Versicherung etwas anders sein, aber entscheidend ist, dass du auch im Ausland krankenversichert bist. Es kommt auch auf das Land an, in dem du dich aufhältst. Stell dir zum Beispiel vor du bist in den USA und benötigst eine Not-OP, weil dein Blinddarm durchbricht oder du einen Unfall hattest. Diese OP selbst bezahlen zu müssen, sollte nicht auf deiner Reiseagenda stehen. Die notwendige und passende Versicherungslösung kannst du, vor der Reise in Österreich abschließen. Wir machen das für unsere Klienten regelmäßig.
Dasselbe gilt für Szenario B.
Wenn du keinen Hauptwohnsitz mehr in Österreich hast und auch dein Einkommen im Ausland beziehst, dann muss vielleicht auch der Abschluss der Krankenversicherung im Ausland erfolgen. Hier gibt es leider keine pauschale Antwort – denn es hängt ab diesem Zeitpunkt sehr stark vom Land ab, in dem du bist und was du weiter geplant hast. Weiters kann es sein, dass der Arbeitgeber dich absichert oder auch nicht. Wichtig ist daran zu denken und zu überprüfen, ob die Absicherung ausreichend ist. Es gibt auch “Expat-Tarife” die du in Österreich (bei einem österreichischen Anbieter) abschließen kannst. Diese machen aber nur Sinn, falls du planst nach Österreich zurückzukommen.
Du hast bereits Versicherungen? Wie sich ein Auslandsaufenthalt auf bestehende Verträge auswirkt, sehen wir uns jetzt an:
Was passiert mit deinen bestehenden Versicherungen und Verträgen, wenn du ins Ausland gehst?
Anmerkung: Ich betrachte dies jetzt vor allem aus der Sicht unserer Klienten – d.h. du bist bei FiP.S und hast über uns deine Verträge abgeschlossen. Die Handhabung kann nämlich von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft anders sein. Auch bei unseren Partnern gehört die Situation individuell geprüft. Melde dich also bei uns, falls eines der Szenarien auf dich zutrifft 🙂
Wir betrachten vor allem die Themen Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung & Krankenzusatzversicherung.
In Szenario A (du bist nur für ein paar Wochen im Ausland) brauchst du eigentlich auf gar nichts achten. Du wirst hier überall volle Deckung haben mit der Ausnahme der Rechtsschutz bzw. Krankenzusatz. Der Rechtsschutz ist je nach Fall auf Österreich oder Europa begrenzt. Die Krankenzusatz ist sehr österreichspezifisch und wie bereits vorhin erwähnt, sollte deshalb das Thema Reisekrankenversicherung auf deinem Radar sein.
In Szenario B, wo du zwar deinen Hauptwohnsitz behältst, aber länger im Ausland bist, muss man sich zusätzlich das Thema Unfallversicherung ansehen. Denn hier ist es je nach Anbieter unterschiedlich. Wenn es sich nur um 1-2 Monate handelt, dann wirst du in den meisten Fällen vollen Schutz haben. Solltest du allerdings 6 Monate oder länger unterwegs sein, dann ist es sinnvoll abzuklären, dass auch wirklich Versicherungsschutz besteht (das übernehmen gerne wir für dich).
Bei der Privathaftpflicht besteht in 99 % der Fälle weiterhin voller Versicherungsschutz. Bei der Berufsunfähigkeit ist es generell so, dass du dir einen Vertrag überall hin mitnimmst – egal ob du für immer oder nur vorrübergehend ins Ausland gehst.
In Szenario C (du bist zu 100 % im Ausland und hast keinen Hauptwohnsitz mehr in Österreich) ändert sich relativ viel
Je nach Anbieter gilt deine Unfallversicherung oftmals gar nicht mehr oder eingeschränkt. Deine Rechtsschutzversicherung ist höchstwahrscheinlich zu stornieren.
Deine Krankenzusatzversicherung kannst du (je nach Anbieter) auf Anwartschaft stellen. Das bedeutet, dass du zum Beispiel nur mehr 15 % der Prämie bezahlst, dafür aber keine Leistung mehr beziehst (ACHTUNG: Das geht meist erst wenn der Vertrag bereits 3 Jahre läuft). Du kannst den Vertrag dann nach einem Jahr (bei den meisten Gesellschaften bis maximal 6 Jahre) wieder aufleben lassen. Der Vorteil der Anwartschaft ist, dass du deinen eingefrorenen Gesundheitszustand und dein Alter nicht verlierst. Deshalb macht dies vor allem Sinn, wenn du nicht für immer ins Ausland gehst oder du zumindest noch nicht zu 100 % sicher bist.
Die andere Möglichkeit ist eine Stornierung des Vertrages. Der Fall tritt vor allem ein, wenn du für immer ins Ausland gehst und nie wieder nach Österreich kommst. Selbst in diesem Fall empfehlen wir zu Beginn meist eine Anwartschaft – wenn sich die Situation doch ändert und du nach Österreich zurückkommst, dann hast du weiterhin den günstigsten Versicherungsschutz und musst dir über gesundheitliche Probleme keine Gedanken machen.
Je nach Anbieter gilt womöglich auch deine Privathaftpflichtversicherung nicht mehr. Hier kannst du dann entweder vor Ort eine Versicherung abschließen (falls du zum Beispiel nach Deutschland gehst) oder in Österreich eine spezielle Versicherung machen, die auch gilt, wenn du nicht mehr in Österreich wohnst (falls du zum Beispiel nach China, Dubai, etc. gehst – dort ist es meist schwieriger eine vernünftige Versicherung abzuschließen bzw. zu bewerten welche Versicherung vernünftig ist).
Eine Ablebensversicherung nimmst du in den meisten Fällen auch überall hin mit – also hier ändert sich üblicherweise ebenfalls nichts.
Was ist jetzt aber, wenn du bereits im Ausland bist und bisher keine Versicherungen hattest? Genau das sehen wir uns in Punkt 3 an.
Was kannst du noch abschließen, obwohl du bereits im Ausland bist?
Du bist also bereits im Ausland und wohnst nicht mehr in Österreich. Generell macht es nur Sinn in Österreich etwas abzuschließen, wenn du planst, wieder nach Österreich zurückzukommen. Um etwas abschließen zu können wirst du meist eine österreichische Zustelladresse benötigen und am besten auch ein österreichisches Konto (in Ausnahmefällen reicht ein Konto, das in Europa ist).
Pauschal kann man dann noch immer nicht sagen welche Verträge möglich sind, aber die besten Chancen hast du bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, einer Altersvorsorge, einer Unfallversicherung (aber meist mit Einschränkungen) und falls vor Ort nicht sinnvoll möglich einer Privathaftpflichtversicherung. Um die restlichen Dinge musst du dich in dem Land kümmern, in dem du dich aufhältst.
Leider ist das aber einfach so. Bei der Berufsunfähigkeit ist es empfehlenswert die Versicherung VOR dem Umzug ins Ausland abzuschließen. Wenn du also während deines Studiums schon weißt, dass es zu 99 % ins Ausland geht, dann solltest du die BU unbedingt bereits während des Studiums machen. Sobald du im Ausland bist, kannst du zwar die Versicherung noch abschließen, aber es sind nicht mehr alle Anbieter möglich. Deine Auswahl ist also eingeschränkt.
Sobald du zurück nach Österreich kommst, musst du deine Versicherungen wieder anpassen. So wie die Pfeffermotte wieder heller wurde, solltest auch du deinen Versicherungsschutz auf die individuelle Situation anpassen 🙂
Eine wichtige Anmerkung noch zum Schluss: Die Ausführungen im Artikel sind in 95 % der Fälle richtig. Da es aber immer spezielle Konstellationen gibt, ersetzt dieser Artikel die individuelle Prüfung nicht. Für dich soll es vor allem einmal eine Grundinformation sein. Doch auch eine dunkle Pfeffermotte, die auf einem dunkel gefärbten Baum sitzt, kann von einem Vogel gefressen werden. Um 100 % geschützt zu sein, gehört deine individuelle Situation analysiert.
Häufige Fragen zu Versicherungen als Österreicher im Ausland
Wie lange darf man als Österreicher im Ausland bleiben?
Wie lange darf man als Österreicher im Ausland bleiben?
So lange du willst, eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht. Melderechtlich zählt nicht die Dauer, sondern dein Lebensmittelpunkt: Solange dein Hauptwohnsitz (und meist auch deine Anstellung) in Österreich bleibt, kannst du auch länger im Ausland sein. Verlegst du deinen Wohnsitz dagegen dauerhaft ins Ausland, musst du deinen österreichischen Wohnsitz abmelden.
Versicherungstechnisch ist die Dauer aber sehr wohl relevant: Bei ein paar Wochen brauchst du im Wesentlichen eine Reisekrankenversicherung. Ab mehreren Monaten gehört zusätzlich die Unfallversicherung geprüft, ab etwa 6 Monaten unbedingt. Und sobald du keinen Hauptwohnsitz mehr in Österreich hast, ändert sich bei fast allen Verträgen etwas.
Kann ich in Österreich gemeldet bleiben und im Ausland wohnen?
Kann ich in Österreich gemeldet bleiben und im Ausland wohnen?
Nur solange Österreich wirklich dein Lebensmittelpunkt bleibt. Der Hauptwohnsitz ist rechtlich der Ort, an dem du den Mittelpunkt deiner Lebensbeziehungen hast. Bist du befristet im Ausland, behältst deine Wohnung und deine Anstellung in Österreich und planst die Rückkehr, passt das zusammen. Wohnst du dagegen dauerhaft im Ausland und bleibst nur pro forma gemeldet, ist das eine Scheinmeldung, und die ist strafbar (Geldstrafen bis 726 €, im Wiederholungsfall deutlich mehr). Die Konstellation kann außerdem steuerliche Folgen haben.
Für deine Versicherungen zählt übrigens nicht nur die Meldung am Papier, sondern die tatsächliche Situation. Im Zweifel gehört das individuell geprüft, bevor es im Leistungsfall Diskussionen gibt.
Wie bin ich mit Wohnsitz im Ausland krankenversichert?
Wie bin ich mit Wohnsitz im Ausland krankenversichert?
Das hängt von deiner Situation ab. Solange du deinen Hauptwohnsitz und deine Anstellung in Österreich behältst, bist du weiterhin über Österreich krankenversichert und brauchst für die Zeit im Ausland eine passende Reisekrankenversicherung, die du vor der Abreise in Österreich abschließen kannst.
Hast du keinen Hauptwohnsitz mehr in Österreich und beziehst dein Einkommen im Ausland, gibt es keine pauschale Antwort mehr. Dann hängt alles vom jeweiligen Land ab und davon, ob dich zum Beispiel dein Arbeitgeber absichert. Wichtig ist, aktiv zu prüfen, ob die Absicherung ausreicht. Es gibt auch Expat-Tarife bei österreichischen Anbietern, die machen aber nur Sinn, wenn du planst, nach Österreich zurückzukommen. Verlässt du Österreich für immer, suchst du dir die Krankenversicherung am besten im neuen Land.
Gilt meine Haftpflicht- bzw. Rechtsschutzversicherung auch im Ausland?
Gilt meine Haftpflicht- bzw. Rechtsschutzversicherung auch im Ausland?
Bei der Privathaftpflicht gilt: Bei kürzeren Auslandsaufenthalten besteht in 99 % der Fälle weiterhin voller Versicherungsschutz. Erst wenn du keinen Hauptwohnsitz mehr in Österreich hast, gilt sie je nach Anbieter womöglich nicht mehr. Dann kannst du entweder im neuen Land eine Versicherung abschließen oder, falls das dort schwierig ist, eine spezielle österreichische Lösung machen, die auch ohne Wohnsitz in Österreich gilt.
Die Rechtsschutzversicherung ist je nach Fall auf Österreich oder Europa begrenzt, außerhalb davon hast du also keinen Schutz. Wanderst du dauerhaft aus, ist der Rechtsschutz höchstwahrscheinlich zu stornieren.
Kann ich meine österreichische Pension im Ausland beziehen?
Kann ich meine österreichische Pension im Ausland beziehen?
Ja. Die staatliche Pension wird grundsätzlich auch ins Ausland ausgezahlt, egal in welches Land du ziehst. Du musst dafür einmal pro Jahr eine Lebensbestätigung an die Pensionsversicherung schicken (für einzelne Länder wie Deutschland entfällt das) und eine Wohnsitzverlegung binnen zwei Wochen melden. Kommt die Lebensbestätigung nicht rechtzeitig zurück, kann die Auszahlung vorläufig gestoppt werden.
Zwei Dinge solltest du dabei wissen: Die Ausgleichszulage gibt es nur bei gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, wer mehr als rund 60 Tage pro Jahr im Ausland ist, verliert den Anspruch darauf. Und wie deine Pension besteuert wird und wo du krankenversichert bist, hängt vom Wohnsitzland ab (Stichwort Doppelbesteuerungsabkommen), das gehört individuell geprüft.
1. Falls du alles über die Versicherungen wissen willst, die du als Akademiker unbedingt brauchst, wie du bei deiner Altersvorsorge deutlich mehr rausholst und welche typischen Finanzplanungsfehler du vermeiden musst, dann hol dir unseren ultimativen Finanzplanungsguide.
2. Falls du generell mit deiner smarten Finanzplanung starten willst – egal ob du planst ins Ausland zu gehen oder nicht – dann klicke auf den Button um mehr zu unserem Finanzplanungsservice (inkl. Onlineportal und App zur 24/7 Übersicht) zu erfahren. Kostenlos und österreichweit. Wir beraten dich per Video (nicht erst seit Corona) – egal wo du gerade bist.